Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ZeitReiseKultur GmbH (nachfolgend "ZeitReiseKultur", "wir" oder "uns") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").
1.2 Mit der Buchung einer Reise oder eines Erlebnisses bei ZeitReiseKultur erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ZeitReiseKultur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 ZeitReiseKultur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen AGB sind auf unserer Website unter www.zeitreisekultur.ch/terms zu finden. Für bereits gebuchte Reisen gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung unserer Reisen und Erlebnisse auf unserer Website, in Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
2.2 Die Buchungsanfrage des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ZeitReiseKultur zustande, die durch eine Buchungsbestätigung in Textform erfolgt.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und ZeitReiseKultur über etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich zu informieren.
2.4 Der Kunde handelt auch für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung sowie aus den entsprechenden Angaben auf unserer Website oder in anderen Informationsmedien. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch ZeitReiseKultur in Textform.
3.2 ZeitReiseKultur behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Angaben auf der Website oder in Broschüren vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.3 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ZeitReiseKultur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.4 ZeitReiseKultur verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird ZeitReiseKultur dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
3.5 Die angegebenen Zeiten für Führungen, Besichtigungen und andere Programmpunkte sind ungefähre Zeitangaben und können abhängig von den lokalen Gegebenheiten und dem Tempo der Gruppe variieren. Dies entspricht dem Konzept des "Slow Travel" und stellt keine Leistungsänderung dar.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort zu entrichten.
4.3 Die Zahlungen können per Überweisung oder Kreditkarte erfolgen. Die entsprechenden Zahlungsinformationen werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
4.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist ZeitReiseKultur berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
4.5 ZeitReiseKultur behält sich das Recht vor, die Preise im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss entsprechend zu ändern. Eine entsprechende Preisänderung ist jedoch nur bis zu 20 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin zulässig.
5. Stornierung und Umbuchung
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ZeitReiseKultur. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
5.2 Im Falle des Rücktritts kann ZeitReiseKultur eine angemessene Entschädigung verlangen. Es gelten folgende pauschale Entschädigungssätze (jeweils bezogen auf den Gesamtreisepreis):
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- weniger als 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises
5.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ZeitReiseKultur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
5.4 ZeitReiseKultur behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ZeitReiseKultur nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ZeitReiseKultur kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber ZeitReiseKultur als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.6 Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart werden, sofern möglich, gegen eine Gebühr von CHF 50 pro Person bis 60 Tage vor Reisebeginn berücksichtigt. Spätere Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6. Reiseunterlagen
6.1 Der Kunde erhält die Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises, in der Regel etwa 14 Tage vor Reisebeginn. Die Reiseunterlagen werden per E-Mail oder Post versandt.
6.2 Bei kurzfristigen Buchungen kann die Aushändigung der Reiseunterlagen auch am vereinbarten Treffpunkt erfolgen.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und ZeitReiseKultur über etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich zu informieren.
7. Reiseversicherung
7.1 ZeitReiseKultur empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
7.2 ZeitReiseKultur weist darauf hin, dass Reiseversicherungen in der Regel nicht im Reisepreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
8. Teilnahmebedingungen
8.1 Die von ZeitReiseKultur angebotenen Reisen sind insbesondere für ältere Teilnehmer konzipiert und legen Wert auf ein gemäßigtes Tempo. Dennoch erfordern sie ein gewisses Maß an körperlicher Fitness und geistiger Flexibilität.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, ZeitReiseKultur vor Buchung über etwaige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die Teilnahme an der Reise beeinträchtigen könnten. ZeitReiseKultur wird nach Möglichkeit versuchen, individuelle Lösungen zu finden, kann jedoch nicht garantieren, dass alle Aktivitäten für Personen mit Mobilitäts- oder anderen Einschränkungen geeignet sind.
8.3 ZeitReiseKultur ist berechtigt, Kunden von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn sie die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung von ZeitReiseKultur oder deren Erfüllungsgehilfen nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei Gefährdung anderer Teilnehmer oder bei Verstoß gegen die Gesetze des Gastlandes.
8.4 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, ZeitReiseKultur hat schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert.
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von ZeitReiseKultur für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9.2 ZeitReiseKultur haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen) und die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.3 ZeitReiseKultur haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) verursacht werden.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder ZeitReiseKultur zur Kenntnis zu geben.
10. Datenschutz
10.1 ZeitReiseKultur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
10.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Durchführung und Abwicklung der Reise sowie zu Werbezwecken erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen.
10.3 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ZeitReiseKultur gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Der Kunde kann ZeitReiseKultur nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von ZeitReiseKultur gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ZeitReiseKultur maßgebend.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12.2 ZeitReiseKultur behält sich das Recht vor, offensichtliche Druck- und Rechenfehler sowie Irrtümer in der Reiseausschreibung zu berichtigen.
12.3 Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie von ZeitReiseKultur schriftlich bestätigt werden.